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LG Berlin, 23.03.1995 - 9 O 379/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 04.08.1994 - 5 U 1181/93
Differenzhaftung bei früheren volkseigenen Betrieben
Auszug aus LG Berlin, 23.03.1995 - 9 O 379/91
Die Gründungseinlage wird von der Treuhandanstalt dadurch erbracht, daß im Rahmen der Umwandlung das gesamte Vermögen des VEB aus dessen bisheriger Fondsinhaberschaft in die errichtete GmbH eingebracht wird (…LG Berlin, Urt. v. 23.3. 1995 - 9 O 379/91; ebenso OLG Dresden, VIZ 1994, 693 = DB 1994, 1765).
- BGH, 02.10.1997 - II ZR 169/96
Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung durch die Treuhandanstalt
Ungeachtet der Frage der Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf eine unter Geltung des DDR-Rechts gegründete GmbH (vgl. dazu LG Berlin VIZ 1995, 609) geht es im vorliegenden Falle nicht darum, daß der Wert der Sacheinlage im Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister den Betrag der dafür übernommenen Stammeinlage nicht erreicht.Der Gesellschaftsvertrag ist nämlich nicht isoliert von der Umwandlung zu betrachten, weil dieser ausdrücklich als Anlage zum notariellen Umwandlungsakt ergangen ist (vgl. auch LG Berlin VIZ 1995, 609).